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[ DIENSTLEISTUNGEN ]

Kollisionsverfahren / Beratungstätigkeit / Lizenz und die Übertragung von Rechten / Recherche, Monitoring und Untersuchung / Aufrechterhaltung und Gebühren / Fristen / Dienstleistungen für gemeinnützige Organisationen / Kosten, Gebühren und Zahlungsvoranschläge / Antragsunterlagen (auf englisch)



Kollisionsverfahren


Die Durchsetzung von Rechten des gewerblichen Rechtsschutzes unserer Mandanten bildet den wesentlichen Teil unserer Arbeit. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in gerichtlichen sowie verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Außerdem gewähren wir Beratungen und Konsultationen zur Durchsetzung von Rechten unserer Mandanten auf internationaler Ebene. Für den Fall, daß ein strittiges Verfahren unverhältnismäßig lange andauert und zur finanziellen Last wird, schlagen wir einen außergerichtlichen Vergleich vor, der oft die einzig mögliche Konfliktlösung darstellt.

Unsere Dienstleistungen bieten wir auch bei Konfliktlösungen an, die im Zusammenhang mit einer unlauteren Wettbewerbshandlung entstehen. Unsere Aktivitäten in diesem Bereich umfassen auch gütliche Einigungsverfahren, was im Vergleich zum langfristigen Gerichtsverfahren in vielen Fällen ein schnellerer und effektiverer Weg zur Lösung des Problems ist.




Beratungstätigkeit


Wir bieten Ihnen praktische Erfahrungen im Bereich der gewerblichen Rechte, d. h. durch unsere Beratung erfahren Sie, wie Sie Ihr gewerbliches Eigentum auf eine kostengünstige Art weltweit schützen können.

Gewerbliche Rechte und ihre zweckmäßige Nutzung kann Ihnen eine weltweite dominierende Stellung auf dem Markt gewährleisten. Die Beratung umfaßt auch verwandte Rechte wie z.B. Know-how, das Urheberrecht, den Sortenschutz von Pflanzensorten und die Biotechnologie.

Schutzarten:
  • Patent (Schutzrecht dauert maximal 20 Jahre, eine Verlängerungsmöglichkeit bei Arzneimitteln um weitere 5 Jahre)
  • Gebrauchsmuster (Schutzrecht dauert maximal 10 Jahre)
  • Marke (Schutzrecht dauert 10 Jahre, ist jedoch uneingeschränkt verlängerbar)
  • Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen (Schutzdauer uneingeschränkt)
  • Design (Geschmacksmuster) (Schutzrecht dauert maximal 25 Jahre)
  • Urheberrecht
  • Halbleiterschutz (Schutzrecht dauert maximal 10 Jahre)
  • Domänen in Form einer Marke (Schutzrecht dauert 10 Jahre, ist jedoch uneingeschränkt verlängerbar)
  • Firma
  • Know-how, Geschäftsgeheimnis und dessen Schutz (Schutzdauer uneingeschränkt)
  • Verträge
  • Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb
Unsere Kanzlei wird Sie laufend über neue Möglichkeiten der Nutzung von Schutzarten und über alles Wesentliche, was damit verbunden ist, informieren.

Wir sind davon überzeugt, daß Sie von uns Informationen auf einem hohen Niveau erhalten, was für uns insbesondere heißt:
  • die Informationen müssen für Sie verständlich sein;
  • sie müssen Ihnen rechtzeitig und unmittelbar anwendbar zugestellt werden;
  • das Ganze für einen entsprechenden und akzeptablen Preis.



Lizenz und die Übertragung von Rechten

Übertragungen von gewerblichen Rechten / Lizenzen / Änderungen im Register

Die Auswahl unserer Dienstleistungen auf dem Gebiet der Lizenzen und der Übertragung von gewerblichen Schutzrechten:

  • Strategie beim Vertragsentwurf und bei der Formulierung einzelner Vertragsklauseln;
  • Beratung in der Strategie der Geheimhaltung des Lizenzgegenstandes;
  • Ausdehnung des Schutzes im Ausland;
  • Bewertung von Gegenständen des gewerblichen Rechts;
  • Gewährleistung und Wirksamkeit von Verträgen;
  • Unlautere Wettbewerbshandlungen;
  • Durchführung von Recherchen in nationalen und internationalen Datenbanken;
  • Beratungen, Streitverfahren, Kollision von Rechten.

Übertragungen von gewerblichen Rechten

Übertragungen von gewerblichen Rechten spielen in der heutigen Wirtschaft eine bedeutende Rolle. Die Übertragung von gewerblichen Rechten an einen Dritten muß ohne Verzug ins Register eingetragen werden. Durch diese Vorschrift wird insbesondere der neue Inhaber gegenüber Dritten geschützt.

Wir bieten Ihnen einen Rundum-Service im Bereich der Übertragung von gewerblichen Rechten, beginnend mit der Auswahl eines passenden Interessenten, bis zur Vertragsvorbereitung und der entsprechenden Registrierung.


Lizenzen

Eine Lizenz ist die vertragliche ausschließliche Einräumung eines Nutzungsrechts, d.h. eine Genehmigung oder Berechtigung für eine Tätigkeit oder eine Leistung. Im Bereich der gewerblichen Rechte erlaubt eine Lizenz, eine geschützte, geheimgehaltene oder nicht veröffentlichte technische Lösung, Kenntnisse oder Kennzeichenrechte (Markenrechte), die der Inhaber (Lizenzgeber) gegen Entgelt einräumt, zu nutzen. Es bietet sich ein entfernter Vergleich mit einem Mietvertrag an. Im Unterschied zur Übertragung dieser Rechte bleibt der Rechtsinhaber bei der Einräumung einer Lizenz unverändert. Auch auf diesem Gebiet bieten wir Ihnen einen Rundum-Sevice an. Wir arbeiten Entwürfe aus und bereiten für Sie Lizenzverträge vor.


Änderungen im Register

Eintragungen von Änderungen bezüglich der Inhaberschaft oder bezüglich anderer Änderungen wie z.B. Namens- (Firma) oder Adreßänderung (Sitz) des Inhabers, müssen aufgrund eines schriftlichen Antrags beim zuständigen Amt registriert werden.

Die Durchführung von diesen Änderungen ist eventuell auch im Ausland erforderlich, was zeitlich und finanziell, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtslagen im Ausland, sehr anspruchsvoll sein kann.

Unsere Kanzlei ist stets in der Lage, die erforderlichen Unterlagen für die Registrierung von Änderungen unter Berücksichtigung der Gebührenhöhe zu beschaffen und das Verfahren im In- und Ausland durchzuführen.




Recherche, Monitoring und Untersuchung


Eine Auswahl unserer Dienstleistungen im Bereich Recherche und Monitoring:
  • Durchführung von Recherchen in nationalen und internationalen Datenbanken;
  • Beratung im Bereich der Marketingstrategie;
  • Durchführung von Monitoring auf einem speziellen Gebiet der Industrie oder des Handels, in der Tschechischen Republik, in der EU und in anderen Ländern, für das Sie sich interessieren;
  • Beratung im Bereich von Monitoring;
  • Identifizierung von Gegenständen des gewerblichen Rechts, aus denen sich Kollisionen mit Rechten unserer Mandanten ergeben können;
  • Kopieren, Nachbildung, Nachahmung und unlauterer Wettbewerb;
  • Konsultationen, Streitverfahren, Kollision von Rechten usw.
Unsere Kanzlei führt nationale und internationale Recherchen in verschiedenen Regionen der Welt durch. Wir arbeiten auch mit renommierten ausländischen Firmen zusammen, die sich auf diese Problematik spezialisieren,.

Über die Recherche, Monitoring und aufgrund eigener Untersuchungen sind wir in der Lage denjenigen zu finden, der Ihre Rechte durch Kopieren, Nachbildung und Nachahmung verletzt, und zwar bereits in der Anfangsphase, was ein sofortiges Vorgehen gegen die Piraterie und gleichzeitig die Prävention einer weiteren Verletzung im nationalen sowie internationalen Bereich ermöglicht.

Wenn Sie die Einführung einer neuen Technologie, einer Marke, eines Geschmacksmusters erwägen, dann empfehlen wir Ihnen die Durchführung einer Recherche im entsprechenden Gebiet um festzustellen, ob Ihre Produktion, Ihre Marke, Ihr Geschmacksmuster zur Nutzung, zum Vertrieb und zur Eintragung geeignet ist. Die Recherche kann einen Eingriff in Rechte Dritter und sich daraus ergebende Kollisionen vermeiden.

Patentrecherchen dienen auch als Quelle von wissenschaftlich-technischen Informationen. Sie können strategische Informationen für die Einführung neuer Technologien in Ihrer Firma aufgrund von Lizenzen, Technologietransfer oder ganz frei aufgrund dem Erlöschen des Schutzes von älteren Rechten liefern.


Monitoring

Unsere Kanzlei führt Monitoring in allen von uns bearbeiteten Fällen durch. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Verwaltung von Erneuerungs- und Aufrechterhaltungsgebühren bei allen Formen des gewerblichen Rechts.

Wir führen auch Monitoring bei Ihrer Konkurrenz durch. Diese Dienstleistung sichert Ihnen reibungslose und vollständige Informationen und Indikationen über das Vorgehen und die Art des Rechtsschutzes vom gewerblichen Eigentum Ihrer Konkurrenz.




Aufrechterhaltung und Gebühren zur Verlängerung von gewerblichen Schutzrechten

Gebühren / Preisermäßigungen / Wahl von verschiedenen Zahlungsarten

Gebühren

Bei Interesse können wir Ihnen unverzüglich sämtliche Informationen bezüglich amtlicher Gebühren und unserer Preise zuschicken. Im Einklang mit den Ethikregeln unserer Arbeit ist es für uns nicht möglich, eine Preisliste oder einzelne Preise für konkrete Dienstleistungen auf unseren Internetseiten zu veröffentlichen.

Falls Sie es wünschen, können wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, ausgearbeitet aufgrund konkret erforderlicher Schritte, mit veranschlagtem Gesamtpreis zukommen lassen.


Preisermäßigungen

Wir gewähren Ihnen die erste Beratung sowie den Kostenvoranschlag kostenlos.

Außerdem gewähren wir Preisermäßigungen bei Dienstleistungen, die aus mindestens 3 wiederkehrenden Handlungen bestehen, sowie Wiederholungsaufträgen für unsere Stammkunden.

Deutliche Preisermäßigungen bieten wir insbesondere gemeinnützigen Organisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen an.

Der Gesamtpreis wird immer aufgrund unserer Vereinbarung zusammengesetzt.


Wahl von verschiedenen Zahlungsarten

Pauschalpreis
Bei Interesse besteht die Möglichkeit, einen Pauschalpreis für unsere Dienstleistungen zu vereinbaren. In diesem Betrag sind auch Sachkosten, wie z.B. Verwaltungsgebühren oder Fixkosten für Dienstleistungen ausländischer Partner, inbegriffen.

Gebühren aufgrund eines Kostenvoranschlags nach Zeitaufwand
Diese Zahlungsart wird in den Fällen bevorzugt, bei denen der Zeitaufwand eine besondere Rolle für einen erfolgreichen Abschluß spielt. Diese Zahlungen können von Fall zu Fall erheblich variieren, abhängig vom Schwierigkeitsgrad und dem Volumen der geleisteten Arbeit.

Zahlung gemäß Preisliste unserer Kanzlei
Diese Zahlungsart wird am häufigsten bei konkreten Aufträgen angewendet. Der Mandant kennt von Anfang an die Höhe seiner Kosten.

Ist Ihre Angelegenheit mit der Begleichung von Verwaltungsgebühren verbunden, behalten wir uns vor, von Ihnen eine Anzahlung zu verlangen.

Die Verwaltungsgebühren ausländischer Ämter können in Abhängigkeit vom Wechselkurs USD - EURO - Tschechische Krone deutlich variieren.




Fristen


Wir verlassen uns auf Sie, daß Sie uns vollständige und genaue Informationen unter Einhaltung der vereinbarten Fristen übergeben.

Staatliche Ämter, Gerichte und andere Institutionen haben gesetzliche Fristen oder räumen eigene Fristen ein. Bei Verspätung kann es passieren, dass es uns nicht mehr möglich ist, Ihren Auftrag wie gewünscht zu bearbeiten. Eine Fristverlängerung kann zwar in bestimmten Fällen möglich sein, ist jedoch meistens mit Gebühren verbunden. Bei vielen gesetzlichen Fristen ist aber keine Verlängerung möglich, und bei deren Versäumnis ergibt sich eventuell ein endgültiger Verlust Ihrer Rechte.

Nach unserer Erfahrung erstellen wir einen Ablaufplan, der sicherlich unsere Zusammenarbeit verbessert und beschleunigen wird. Lassen Sie aber nicht außer acht, dass sich der Erwerb eines Patents, einer Marke oder eines Geschmacksmusters aufgrund der langsamen Arbeit staatlicher Ämter über mehrere Jahre erstrecken kann.

Wir bitten Sie außerdem, uns unverzüglich sämtliche Adreßänderungen, Änderungen von Kontakt - und Vertrauenspersonen, sowie Änderungen bezüglich der Inhaberschaft mitzuteilen. Es ist erforderlich, die meisten dieser Änderungen eintragen zu lassen.

Wir bitten Sie um schriftliche Bestätigungen sämtlicher, persönlich vereinbarten, telefonisch oder per e-mail verschickten Anweisungen.




Dienstleistungen für gemeinnützige Organisationen


Unsere Kanzlei arbeitet mit gemeinnützigen Organisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Damit gewähren wir auch Organisationen, deren finanzielle Mittel relativ beschränkt sind, fachliche Beratung im Bereich der gewerblichen Rechte. Wir gewähren Dienstleistungen, einschließlich Technologietransfer und der Durchsetzung von gewerblichen Rechten, aus verschiedenen Bereichen der Wissenschaft und Technik. Wir wissen die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen sehr zu schätzen. Wir bemühen uns, für diese Organisationen Dienstleistungen auf einem sehr hohen fachlichen Niveau zu einem akzeptablen Preis zu gewähren.




Kosten, Gebühren und Zahlungsvoranschläge


Bei Patenterteilung behält das Patent seine Gültigkeit nur unter der Voraussetzung, daß jährlich die Aufrechterhaltungsgebühr bezahlt wird, die sich proportional zur Dauer der Gültigkeit des Patents erhöht (Gesetz Nr. 173/2002 Slg. über Gebühren für die Aufrechterhaltung von Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel, in der gültigen Fassung).

Diese Gebühr muß nach der Entscheidung über die Patenterteilung einmalig rückwirkend bezahlt werden.

Die eingetragene Marke kann während ihrer Schutzdauer durch Bezahlung der Verwaltungsgebühr um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Die Erneuerung der Marke kann frühestens im letzten Jahr der 10-jährigen Schutzdauer, spätestens jedoch 6 Monate nach Ablauf der 10-jährigen Schutzdauer für einen Verspätungszuschlag in Höhe von 100 % beantragt werden.

Der Gebrauchsmusterschutz beträgt zum Zeitpunkt der Anmeldung 4 Jahre, kann jedoch zweimal um je 3 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kann im letzten Jahr seiner Schutzdauer, spätestens jedoch 6 Monate nach Ablauf der Schutzdauer für einen Verspätungszuschlag in Höhe von 100 % beantragt werden.

Der Geschmacksmusterschutz beträgt zum Zeitpunkt der Anmeldung 5 Jahre, kann jedoch viermal um je 5 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kann im letzten Jahr der Schutzdauer, spätestens jedoch 6 Monate nach Ablauf der Schutzdauer für einen Verspätungszuschlag in Höhe von 100 % beantragt werden.

Unsere Kanzlei gewährt Ihnen die weltweite Zahlung von Verlängerungs- und Aufrechterhaltungsgebühren der gewerblichen Schutzrechte. Wir können dabei in direkten Kontakt mit Rechtsinhabern, Urhebern oder deren Vertretern treten.
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